Heim Nachricht Steam, GOG und andere müssen das Weiterverkauf von heruntergeladenen Spielen in der EU erlauben

Steam, GOG und andere müssen das Weiterverkauf von heruntergeladenen Spielen in der EU erlauben

Autor : Daniel Aktualisieren : Feb 10,2025

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU trotz aller in Endbenutzerlizenzvereinbarungen (EULAs) angegebenen Beschränkungen legal herunterkundige Spiele und Software weiterverkaufen können. Diese Entscheidung ergibt sich aus einem rechtlichen Streit zwischen Ussoft und Oracle, wodurch das Prinzip der Urheberrechtserschöpfung klargestellt wird.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Urheberrechtserschöpfung und Wiederverkaufsrechte:

Der Urteil des Gerichts rechnet auf das Prinzip der Erschöpfung der Verteilungsrechte. Sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie von Software verkauft und dem Benutzer unbegrenzte Nutzungsrechte gewährt, wird das Vertriebsrecht als erschöpft angesehen, was den Wiederverkauf ermöglicht. Dies gilt für Spiele, die auf Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games gekauft wurden. Der ursprüngliche Käufer kann die Lizenz verkaufen und es einem neuen Käufer ermöglicht, das Spiel herunterzuladen.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

In der Entscheidung des Gerichts heißt es ausdrücklich, dass der Urheberrechtsinhaber den Wiederverkauf der ursprünglichen Kopie nicht verhindern kann, selbst wenn eine Lizenzvereinbarung eine weitere Übertragung verbietet. Der Prozess kann die Übertragung eines Lizenzcodes beinhalten, wobei der ursprüngliche Eigentümer nach dem Verkauf den Zugriff verliert. Das Fehlen eines formellen Wiederverkaufsmarkts schafft jedoch praktische Herausforderungen.

Einschränkungen beim Wiederverkauf:

Während der Wiederverkauf zulässig ist, muss der Verkäufer seine Kopie vor dem Verkauf unbrauchbar machen. Die weitere Verwendung der Software nach dem Verkauf der Lizenz würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

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Fortpflanzungsrechte:

Das Gericht stellt klar, dass das Verteilungsrecht zwar erschöpft ist, das Fortpflanzungsrecht bleibt. Dieses Recht beschränkt sich jedoch auf die erforderlichen Reproduktionen für den beabsichtigten Zweck des gesetzlichen Benutzers. Auf diese Weise kann der neue Käufer die Software herunterladen und installieren.

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Backup -Kopien:

Wichtig ist, dass das Urteil Backup -Kopien ausschließt. Der Gerichtshof hat zuvor festgestellt, dass gesetzliche Erwerber keine Sicherungskopien von Software weiterverkaufen können.

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Diese wegweisende Entscheidung wirkt sich erheblich auf den Markt für digitale Spiele innerhalb der EU aus, obwohl die praktische Implementierung und die Schaffung eines robusten Wiederverkaufssystems offen bleiben.