Nintendo erhält keine Markenrechte gegen costa-ricanischen Supermarkt
In einem überraschenden Rechtsausgang hat Nintendo einen Markenrechtsstreit mit einem kleinen Supermarkt in Costa Rica über den Namen "Super Mario" verloren. Das Geschäft mit dem Namen "Súper Mario" konnte vor Gericht erfolgreich darlegen, dass sein Name lediglich eine Kombination aus der Geschäftsart (Supermarkt) und dem Vornamen seines Managers, Mario, sei.
Der Konflikt begann, als Charito, der Sohn des Supermarktbesitzers, nach seinem Universitätsabschluss im Jahr 2013 die Marke "Super Mario" anmeldete. Als 2024 die Verlängerung anstand, legte Nintendo Widerspruch ein und behauptete, dies verletze ihre weltberühmte Super-Mario-Marke, die mit der legendären Videospielfigur verbunden ist.
Bild: x.com
Der Rechtsberater und Wirtschaftsprüfer des Supermarkts, Jose Edgardo Jimenez Blanco, argumentierte, der Name sei kein Versuch, von Nintendos geistigem Eigentum zu profitieren. Stattdessen legte er dar, dass der Name einfach darauf verweise, dass es sich um einen Supermarkt handele, der von einem Manager namens Mario geführt werde.
"Ich bin meinem Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater, Jose Edgardo Jimenez Blanco, der die Anmeldung und den anschließenden Markenrechtsstreit abwickelte, äußerst dankbar," bemerkte Charito erleichtert. "Wir dachten fast daran, aufzugeben. Wie könnten wir schon solch einem riesigen Konzern die Stirn bieten? Aber Edgardo und ich blieben standhaft, und kürzlich erhielten wir gute Nachrichten – 'Súper Mario' bleibt bestehen."
In vielen Ländern hält Nintendo die Exklusivrechte an der Marke Super Mario für Produkte wie Videospiele, Bekleidung und Spielzeug. Das Unternehmen hatte jedoch nicht mit einem Szenario gerechnet, in dem ein lokales Unternehmen den Namen aus legitimen Gründen unabhängig nutzen würde.
Dieser Fall unterstreicht die Nuancen von Markenrechtskonflikten, insbesondere wenn globale Marken wie Nintendo auf kleine Unternehmen treffen, die einen berechtigten Anspruch auf einen Namen haben. Er erinnert auch daran, dass sogar Branchenführer bei der Durchsetzung ihrer Rechte an geistigem Eigentum juristische Hürden überwinden können.
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